Braucht eine Stelle in Ungarn einen schriftlichen Vertrag?
Das Arbeitsgesetzbuch sagt, ein Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Die Parteien müssen den Grundlohn und die Tätigkeit in diesem Vertrag vereinbaren. Nur der Arbeitnehmer kann sich darauf berufen, dass der Vertrag ungültig ist, weil er nicht schriftlich war, und nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Arbeitsbeginn.
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