Was mache ich, wenn mein Auto in Deutschland liegen bleibt?
§ 15 der Straßenverkehrs-Ordnung sagt: Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der man es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkennen kann, ist sofort die Warnblinkanlage einzuschalten. Danach ist mindestens ein deutlich warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen. Bei schnellem Verkehr ist diese Entfernung etwa 100 Meter. Die vorgeschriebenen Sicherungsmittel sind zu verwenden, zum Beispiel ein Warndreieck. Außerdem gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
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